Bereits bei den Beratungen zum revidierten Polizeigesetz kritisierten Kantonsrät*innen der SP und der Grünen die unverhältnismässigen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte. In der Zwischenzeit wurde ihre Einschätzung bestärkt durch einen Entscheid des Bundesgerichtes, der ähnliche Bestimmungen des Solothurner Polizeigesetzes aufhob.

Das höchste Schweizer Gericht taxierte die automatisierte Fahrzeugfahndung als schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es forderte eine präzisiere Bezeichnung der Polizeidatenbanken, mit denen die automatisiert erfassten Kontrollschilder von Fahrzeugen abgeglichen werden dürfen. Weiter verlangte es ergänzende datenschutzrechtliche Regelungen.

Laura Spring
Es ist davon auszugehen, dass das Bundesgericht die Regelung im Luzerner Polizeigesetz als noch schwereren Eingriff in die Grundrechte einstuft, weil in Luzern – anders als in Solothurn – auch die Fahrzeuginsass*innen optisch erfasst werden sollen.
Laura Spring, Kantonsrätin

Die Kritik des Bundesgerichts lässt sich direkt auf das revidierte Luzerner Polizeigesetz übertragen.  Laura Spring, Kantonsrätin Grüne/JG: «Es ist davon auszugehen, dass das Bundesgericht die Regelung im Luzerner Polizeigesetz als noch schwereren Eingriff in die Grundrechte einstuft, weil in Luzern – anders als in Solothurn – auch die Fahrzeuginsass*innen optisch erfasst werden sollen.» Tatsächlich führt das Bundesgericht im Solothurner Urteil aus, dass eine systematisch bildliche Erfassung von Fahrzeuginsass:innen unverhältnismässig und damit unzulässig wäre.

Auch für Melanie Setz, Kantonsrätin SP, kommt das Urteil des Bundesgerichts nicht überraschend: «Die Linke hat in den Diskussionen zum Polizeigesetz wiederholt darauf hingewiesen, die Bestimmungen seien unverhältnismässig und müssten präzisiert werden.»

Die zwei Kantonsrätinnen sind überzeugt, dass Regierung und Kantonsrat über die Bücher gehen müssen. Sie haben deshalb an der Januarsession ein Postulat eingereicht, in dem sie von der Regierung die Prüfung der notwendig gewordenen Anpassungen verlangen.

Beschwerde Bundesgericht Polizeigesetz (PDF)