Der Regierungsrat wird beauftragt, eine einheitliche und bedingungslose Ausfallentschädigung für Kulturschaffende nach dem Zürcher Vorbild zu schaffen.

Begründung:
Nach wie vor gilt für Kulturschaffende ein Berufsverbot. Gagen fallen aus, Nebenjobs in der
Kulturbranche sind kaum möglich.

Vor einigen Tagen konnte man in den Medien lesen, dass der Kanton Zürich eine unbürokratische und unkomplizierte Lösung präsentierte, um den Kulturschaffenden unter die Arme zu greifen. Schauspieler*innen, Musiker*innen, Tänzer*innen und weitere Kulturschaffende erhalten den einheitlich festgelegten Betrag von monatlich 3840 Franken für ihre Ausfälle.

Ein paar Tage später war dieselbe Diskussion in der Luzerner Zeitung zu lesen. Viele Kulturschaffende kommen schlecht über die Runden, besonders diejenigen mit grundsätzlich tieferen Einnahmen. Niemand weiss, wann Veranstaltungen wieder möglich sein werden, umso wichtiger ist die Unterstützung, damit beispielsweise die Planung und das Ausarbeiten von zukünftigen Projekten möglich bleibt. Solange keine Veranstaltungen stattfinden können, wird die Problematik weiter bestehen bleiben und sich auch weiter verschärfen.

Die vorgeschlagene Regelung würde einen einfachen und vor allem schnellen Zugang für Betroffene ermöglichen. Andere Ausfallentschädigungen, die bereits bezogen wurden oder aktuell bezogen werden, wären von dem jeweils erhaltenen Betrag abzuziehen. Nicht alle konnten aber von den bisherigen Mitteln Gebrauch machen, die Wartezeiten erstreckten sich teilweise über sehr lange Zeiträume und viele müssen sich mit dem Existenzminimum zurechtfinden. Es geht um zahlreiche Einzelschicksale und es geht um den Erhalt der vielfältigen und lebendigen Luzerner Kultur. Lassen wir diese nicht aussterben.