Die Härtefallverordnungen des Bundes und des Kantons Luzern sehen vor, dass Unternehmen, welche einen Antrag zur Unterstützung stellen, einen Abschluss für das Jahr 2019 einreichen müssen. Zahlreiche Unternehmen, welche eigentlich unterstützungsberechtigt sind, wurden erst während des Jahres 2019 oder sogar im Jahr 2020 gegründet.

Die Regierung wird aufgefordert, für diese Unternehmen eine Sonderregelung zu schaffen, damit diese vergleichbare Dokumente einreichen können. Bei Unternehmen, welche einen bestehenden Betrieb übernommen haben, wie Pachtübernahmen oder Familiennachfolgen von Hotel- und Restaurantbetrieben, dazu jedoch ein neues Unternehmen gründeten, sollen die Abschlüsse des übernommenen Betriebes eingereicht werden können. Andere Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, Businesspläne, Liquiditätspläne usw. einreichen zu können.

Da, wo der Kanton die Bedingungen zur Unterstützung ohne Einwilligung des Bundes anpassen kann, sollen diese entsprechend angepasst werden.