Postulat über die Erweiterung der Härtefallregelungen für Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2019 gegründet wurden und somit keinen Jahresabschluss für das Jahr 2019 vorlegen können
Urban Frye und Mitunterzeichnende fordern die Regierung mit einem Postulat auf, für Unternehmen, die keinen Jahresabschluss für das Jahr 2019 vorlegen können, eine Erweiterung der Härtefallregelung zu schaffen.
Die Härtefallverordnungen des Bundes und des Kantons Luzern sehen vor, dass Unternehmen, welche einen Antrag zur Unterstützung stellen, einen Abschluss für das Jahr 2019 einreichen müssen. Zahlreiche Unternehmen, welche eigentlich unterstützungsberechtigt sind, wurden erst während des Jahres 2019 oder sogar im Jahr 2020 gegründet.
Die Regierung wird aufgefordert, für diese Unternehmen eine Sonderregelung zu schaffen, damit diese vergleichbare Dokumente einreichen können. Bei Unternehmen, welche einen bestehenden Betrieb übernommen haben, wie Pachtübernahmen oder Familiennachfolgen von Hotel- und Restaurantbetrieben, dazu jedoch ein neues Unternehmen gründeten, sollen die Abschlüsse des übernommenen Betriebes eingereicht werden können. Andere Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, Businesspläne, Liquiditätspläne usw. einreichen zu können.
Da, wo der Kanton die Bedingungen zur Unterstützung ohne Einwilligung des Bundes anpassen kann, sollen diese entsprechend angepasst werden.