Nach wie vor werden vom Bund über die Kantone nur Unternehmen unterstützt, die vor dem 1. März 2020 im Handelsregister eingetragen wurden. Damit werden zahlreiche Unternehmen ausgeschlossen, die alle übrigen Kriterien erfüllen, deren Eintrag ins Handelsregister aber erst am 1. März 2020 oder später erfolgte.

Die Regierung wird aufgefordert, für die betroffenen Unternehmen eine Sonderregelung auszuarbeiten, damit auch diese unterstützt werden können.

Da, wo der Kanton die Bedingungen zur Unterstützung ohne Einwilligung des Bundes anpassen kann, sollen diese entsprechend angepasst werden.