Der Regierungsrat wird aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass Neubauten sowie bestehende, auf Dauer angelegte Bauten und Anlagen innert 15 Jahren mit Anlagen zur Produktion von Solarenergie (an oder auf der Baute) auszustatten sind.

Begründung:
Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Industrie hin zu anderen Technologien bedeutet eine Zunahme des Stromverbrauchs. Parallel zur Dekarbonisierung ist ein Ausbau der erneuerbaren Energieversorgung notwendig. Im Kanton Luzern können insbesondere die Solar- und Windenergie einen Beitrag dazu leisten. Während sich bei den Windkraftanlagen häufig Widerstand zeigt, nimmt die Photovoltaik aufgrund der vergleichsweise schnellen Zubaumöglichkeit und der hohen Akzeptanz in der Bevölkerung eine zentrale Rolle ein.

Der Solarkataster des Kantons Luzern zeigt eindrücklich auf, wie viel Strom auf den Luzerner Dächern produziert werden kann. Heute wird das Potential ungenügend ausgeschöpft. Zukünftig werden dazu zusätzlich auch Anlagen an der Fassade möglich sein. Die Zubauraten der Solarenergie sind heute jedoch zu gering. Um den Strombedarf in Zukunft decken zu können, ist ein massiv grösserer und schnellerer Ausbau notwendig.

Neben der Herausforderung der Stromproduktion sind auch für die Speicherung und den Lastenausgleich neue Lösungsansätze notwendig. Flankierend zum Ausbau der Solaranlagen soll der Kanton selbstverständlich Massnahmen für Speicherungslösungen und Eigenverbrauchsoptimierung vorantreiben.