Es braucht eine solidarische, resp. gemeinsame Finanzierung aller Velorouten über ein Finanzierungsgefäss:

  • Die wenigen Hauptrouten abseits der Kantonsstrassen sind auch durch den Kanton zu finanzieren.
  • Die Basis- und Freizeitrouten sind durch alle Gemeinden gemeinsam über ein Finanzierungsgefäss zu finanzieren.

Die Erfüllung der angemessenen Netzdichte des nationalen Veloweggesetzes (VWG) gemäss Praxishilfe vom Bund:

  • Die Planungen der Velovorzugs- und Velohauptrouten sind gut. Für die Feinerschliessung müssen zusätzliche Basisrouten geplant werden.
  • Die vom VWG geforderte Erschliessung von insb. Schulhäusern, einer angemessenen Netzdichte sowie Veloparkierungsanlagen sind durch die Gemeinden sicherzustellen.

Umsetzung bis 2042:

  • Es müssen zwingend bis 2030 konkrete Massnahmen für jeden Streckenabschnitt definiert werden.

Mit dem Vorgehen bei den Mountainbike-Routen sind wir nicht einverstanden

  • Mountainbike-Routen betreffen nicht nur die Gemeinden, sondern auch Natur und Landschaftsschutz, Wald, Landwirtschaft, Jagd, Grundeigentümerschaft, Wandernde, Bikende und Tourismus. Da- mit tragfähige und insbesondere naturverträgliche Lösungen entstehen, müssen diese Interessen frühzeitig und verbindlich in die Planung einbezogen werden. 
  • Auch die Mountainbike – Routen müssen in den Richtplan eingetragen werden
  • Das weitere Vorgehen ist nicht klar beschrieben und die Auslagerung an die RET’s  birgt Risiken, dass für die Interessensabwägung die entsprechenden fachlichen Ressourcen nicht zur Verfügung gestellt werden können.

Teil I – Vernehmlassung Gesamtrevisionen Weggesetz und Wegverordnung
Teil II – Öffentliche Auflage Ergänzung kantonaler Richtplan 2026