Grundsätzlich sind wir GRÜNEN einverstanden, der Kanton Luzern kommt damit den Menschenrechten (siehe EGMR-Entscheid) nach. Es gibt aber ein paar Aber:

  • Aufgrund des Vorschlags bleibt das Bettelverbot eigentlich bestehen (zur Verständlichkeit siehe Ausführungen zu Frage 3). Das ist unschön und schafft Verwirrung.
  • Wir GRÜNEN finden es dringend nötig, dass die Aufzählung, wann das Betteln Sicherheit, Ruhe und Ordnung stört, abschliessend ist (§26 Abs. 2). Das heisst der Begriff „namentlich durch“ muss gestrichen werden. Weil durch diesen Begriff ist die Aufzählung nicht abschliessend zu verstehen und die Sicherheitsbehörden könnten willkürlich interpretieren, welches Verhalten sonst noch unter dieses Stören von Sicherheit, Ruhe und Ordnung fällt. Diese Tür für die Willkür beim Bussen Verteilen muss geschlossen werden.
  • Bei den Bettler*innen handelt es sich um sehr vulnerable und arme Personen. Eine Busse soll deshalb maximal 100 Fr. bzw. 50 Fr. (passives Betteln) betragen, weil höhere Bussen meist sowieso nicht bezahlt werden können und in Freiheitsstrafen umgewandelt werden müssen. Diese Bussen-Höhen entsprechend auch der Rechtssprechung der Gerichte.

Die vollständige Vernehmlassung zum Bettelverbot (pdf)