Planungsbericht Tempo 30
Regierung will Tempo 30 nur in Einzelfällen – Widerspruch zur Gemeindeautonomie:
Tempo 30 rettet Leben, reduziert schwere Unfälle und gesundheitsschädlichen Lärm – und führt erst noch zu flüssigem Verkehr. Der Planungsbericht der Luzerner Regierung zu Tempo 30 innerorts bekräftigt die wohlbekannten Fakten, unterstreicht aber weiterhin eine sehr restriktive Umsetzung.
Das steht im kompletten Widerspruch zur Gemeindeautonomie. Die GRÜNEN fordern, dass auf die Analyse endlich die konsequente Förderung und niederschwellige Einführung von Tempo 30 folgt.
Der Planungsbericht zeigt, dass Tempo 30 zur Reduktion von Schwerverletzten, Verkehrstoten und Unfällen generell führt. So sinkt die Wahrscheinlichkeit für tödliche Unfälle bei Tempo 30 für Fussgänger*innen im Vergleich zu Tempo 50 um fast 70 Prozent. Gleichzeitig ist eine gesundheitlich bedeutende Reduktion der Lärmbelastung feststellbar.
Die dargestellten juristischen und verkehrswissenschaftlichen Fakten zu Tempo 30 auf vielbefahrenen Strassen innerorts sind aus grüner Sicht wertvoll:

Mit Integration der Vernehmlassungsantworten wurde der Planungsbericht weiter abgeschwächt. Nach wie vor sind für die Gemeinden sehr hohe Hürden zu nehmen, um auch nur auf kurzen Abschnitten Tempo 30 einführen zu können.
Dies ist ein grosser Wiederspruch zur viel berufenen Gemeindeautonomie. Viele Gemeinden warten auf die Umsetzung ihrer Gesuche. Damit diese rasch umgesetzt werden können, bräuchte es eine konsequente Umsetzungsstrategie.

Die GRÜNEN stellen an den Planungsbericht daher drei Kernforderungen:
- Sind die Hürden für Gesuche der Gemeinden zu senken.
- Reicht es nicht, auf Gesuche von Gemeinden zu warten. Der Kanton steht bei Lärm oder Sicherheitsdefiziten gemäss Bundesgericht in der Pflicht, Tempo 30 einzuführen.
- Müssen Gesuche von Gemeinden für Tempo 30 in einer bestimmten Frist beantwortet werden. Diese Fristen müssen im Planungsbericht definiert werden – sonst verschwinden die Gesuche wie bisher in der Schublade.
Sowohl im Planungsbericht als auch in den Antworten der Regierung auf die Anfrage Steiner Bernhard über eine mögliche Rechtsunsicherheit bei der Frage nach «Tempo 50 auf verkehrsintensiven Strassen» wird klar festgehalten, dass eine weitere Verzögerung der Beratung des Planungsbericht nicht rechtens ist.
Die Entwicklungen auf nationaler Ebene können allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt einen Einfluss auf die mit dem Planungsbericht aufgezeigte Praxis respektive die Beurteilungsmethode im Kanton Luzern haben. Für die GRÜNEN hat die Sicherheit und der Schutz der Bevölkerung die höchste Priorität und Tempo 30 ist dazu eine wirksame und wichtige Massnahme.