Anfrage Koch Hannes und Mit. über Konsequenzen nach Kündigung der beiden Gleichstellungsbeauftragten
Mit der gleichzeitigen Kündigung der beiden Gleichstellungsbeauftragten verliert der Kanton Luzern auf einen Schlag das gesamte fachliche Kernteam der kantonalen Fachstelle für Gleichstellung. Dieser personelle Wechsel fällt in eine Phase, in der der aktuelle Gleichstellungsbericht weiterhin deutlichen Handlungsbedarf aufzeigt. Auch wenn der darin enthaltene Massnahmenplan aus Sicht der GRÜNEN insgesamt zu wenig ambitioniert und innovativ ausfällt, sind die vorgesehenen Massnahmen wichtige Schritte zur Verbesserung der tatsächlichen Gleichstellung und dürfen durch den personellen Wechsel nicht verzögert oder gefährdet werden.
Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der zunehmenden Konkurrenz um qualifizierte Mitarbeitende ist es entscheidend, den Mitarbeitenden interessante, sinnstiftende und attraktive Arbeitsinhalte zu bieten. Nur so kann sich der Kanton als moderner Arbeitgeber positionieren und qualifizierte Fachpersonen langfristig binden.
Die gleichzeitige Kündigung beider Fachpersonen wirft deshalb Fragen nach den Ursachen sowie nach der Sicherstellung der weiteren Umsetzung des Gleichstellungsberichts auf.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Gründe führten dazu, dass die beiden Gleichstellungsbeauftragten ihre Stelle beim Kanton gleichzeitig gekündigt haben?
- Der Massnahmenplan aus dem Gleichstellungsbericht ist zwar aus Sicht der GRÜNEN wenig ambitioniert und innovativ, die Massnahmen sind aber dennoch wichtig.Was unternimmt der Kanton, damit die Umsetzung der Massnahmen lückenlos gewährleistet ist?
- Wie stellt der Kanton den Wissenstransfer und die Umsetzung der Massnahmen in der Übergangszeit im Herbst – ohne bisherige und neue Gleichstellungsbeauftragte sicher?
- Als Voraussetzung des Jobsharing-Tandem ist in der Ausschreibung ein Hochschulabschluss in Sozialwissenschaften gefordert. Dies Begrüssen die Unterzeichenenden ausdrücklich. Die Wissenschaft, wie auch der aktuelle Gleichstellungsbericht zeigen die Probleme und den Bedarf eindeutig auf. Weshalb verlangt der Regierungsrat für das Jobsharing-Tandem eine wissenschaftliche Qualifikation in Sozialwissenschaften, wenn die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Empfehlungen des Gleichstellungsberichts bisher nur teilweise in verbindliche Massnahmen der kantonalen Personalpolitik überführt werden?
- In der Stellenausschreibung wird als Aufgabe «Sie entwickeln durchdachte Konzepte, Massnahmen und Projekte, die mehr Chancengerechtigkeit ermöglichen» genannt. Wie stellen sie sicher, dass die interessierten Personen diese Aufgabe auch als solche umsetzen können?
Wir danke für die Beantwortung der Fragen
Hannes Koch
Rahel Estermann