In Kürze

  • Im Kanton Luzern gibt es bisher kein Kinderbetreuungsgesetz. Er ist der einzige Kanton schweizweit, der einerseits alle Kompetenzen und Aufgaben auf Gemeindeebene ansiedelt und andererseits keine rechtlichen Bestimmungen zur Finanzierung und Qualität erlässt.
  • Etwa ein Drittel der Gemeinden haben bisher keine Betreuungsgutscheine und generell kein Unterstützungsangebot. So bleibt der Zugang zu bezahlbarer und qualitativ guter Betreuung im Kanton Luzern ungleich verteilt.

Die Initiative fordert, dass der Kanton die Verantwortung für flächendeckende und qualitativ hochwertige Familienergänzende Betreuung übernimmt.
Der Regierungsrat hat entschieden, dass die Initiative zu weit geht, und hat einen Gegenentwurf verfasst. 

Die GRÜNEN wünschen höhere Qualitätskriterien und eine realitätsnähere Kostenrechnung der Betriebe als vom Gegenentwurf vorgesehen, sehen ihn aber als erster Schritt zur Lösung eines dringenden Problem. 

Initiative: JA
Gegenvorschlag: JA
Stichfrage: Initiative 

Der Initiativtext

Gestützt auf §21 der Verfassung des Kantons Luzern stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten des Kantons Luzern folgendes Initiativbegehren in der Form der Anregung:

  • Der Kanton Luzern sorgt für eine flächendeckende Versorgung mit qualitativ guter familienergänzender Kinderbetreuung im frühkindlichen Bereich.

  • Die durch die Eltern zu tragenden Ausgaben und Tarife für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter werden durch Subjektfinanzierung einkommensabhängig reduziert und betragen maximal 30 Prozent der Vollkosten pro Kind.

  • Der Kanton kann die Gemeinden und Unternehmen im Kanton Luzern angemessen an der Finanzierung beteiligen.

  • Der Kanton Luzern sichert faire Arbeitsbedingungen für die in der familienergänzenden Kinderbetreuung tätigen Personen.

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Die Initiative ist nicht ausgearbeitet. Es müssten bei einer Annahme durch das Stimmvolk zunächst die Parameter wie Qualität, Arbeitsbedingungen und Finanzierung ausgehandelt werden.

Offizielle Seite der Kita-Initiative 

 

Der Gegenentwurf

Der Gegenwurf des Regierungsrat ist ein ausgearbeiteter Gesetzestext. Wichtige Punkte: 

  • Die Verantwortung der Familienergänzende Betreuung liegt beim Kanton.

  • Minimale Qualitätsstandards werden gesetzt. 

  • Höhe der Betreuungsgutscheine wird vom Regierungsrat definiert und gelten im ganzen Kanton.

  • Die Dienststelle des Kantons führt ein Kompetenzzentrum, das für die Weiterentwicklung und Koordination sorgt und Beratung anbietet. Zudem führt sie ein Monitoring.

  • Der Kanton und der Gesamtheit der Gemeinden tragen jeweils die Hälfte der entstehenden Kosten.

  • Die Kosten für die Eltern sind einkommensabhängig und liegen bei maximal 30% der Vollkosten der Betreuung. 

  • Die Überprüfungsfrist liegt bei zwei Jahren. 

Video des Kanton

 

Zita Bucher
Es ist höchste Zeit, dass der Kanton Verantwortung übernimmt und die Finanzierung solidarisch regelt.
Zita Bucher, Co-Präsidentin GRÜNE Luzern