Der Regierungsrat wird beauftragt, die betroffenen Gesetze und damit die Verteilung der Einnahmen aus der Verkehrssteuer und den LSV-Abgaben anzupassen:

  • Neuverteilung des Anteils aus der Verkehrssteuer: ein Drittel gemäss Strassengesetz, § 83 Absatz 1d, ein Drittel gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr, § 26 Absatz 1b, sowie ein Drittel in den neu zu erstellenden Klimafonds.
  • Neuverteilung des Anteils aus den LSV-Abgaben nach dem Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe: ein Drittel gemäss Strassengesetz, § 83 Absatz 1b, ein Drittel gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr, § 26 Absatz 1a, sowie ein Drittel in den neu zu erstellenden Klimafonds.

Begründung:
Der private motorisierte Strassenverkehr verursacht eine Reihe von Kosten. Die Kosten für den Strassenbau werden durch die Motorfahrzeugsteuer und die LSV-Abgaben teilweise gedeckt.
Verkehrsteilnehmende tragen also mit ihren Abgaben einzig zur Strassenverkehrsinfrastruktur bei. Doch Berechnungen zeigen, dass der private motorisierte Strassenverkehr Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit hat: Luftverschmutzung, Schäden an Natur und Landschaft, Lärm, Unfälle, Gesundheitskosten. Diese externen Kosten werden bis heute nicht verursachergerecht abgegolten. Gemäss einer Studie des Bundesamtes für Raumentwicklung betrugen die externen Kosten des gesamten Verkehrs im Jahr 2017 13,4 Milliarden Franken. Davon ist der private motorisierte Strassenverkehr für 71 Prozent verantwortlich.1

Mit der von verschiedenen kantonalen Motionen geforderten Ökologisierung der Verkehrssteuer müssen bedeutend höhere Einnahmen erzielt werden. Nur so kann die Verkehrssteuer als Lenkungswirkung dienen und können die im Klimabericht angestrebten Ziele im Bereich Mobilität (Vermeidung von unnötigem Verkehr, Verlagerung von Verkehr auf möglichst umweltverträgliche Verkehrsmittel, Veränderung Modal-Split, Verbesserung des Verkehrs d.h. die bestehenden Verkehrsmittel besser/ökologischer machen) erreicht werden. Mit der Umsetzung dieser Forderung stehen dem Kanton mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Um auch die externen Kosten, welche durch den motorisierten Verkehr entstehen, finanziell abzustützen, ist eine neue Verteilung der Einnahmen aus den rechtlich gebundenen Mitteln wie Verkehrssteuer und LSV-Abgaben notwendig. Mit der vorgeschlagenen Neuverteilung, ein Drittel gemäss Strassengesetz § 83, ein Drittel gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr § 26 sowie ein Drittel in den neu zu erstellenden Klimafonds gemäss Motion M 345 von Korintha Bärtsch, werden dem Strassenbau weniger Mittel zur Verfügung stehen, der öV wird klar gefördert und mit den Mitteln des Klimafonds können neue Innovationen entwickelt werden.

1 https://www.are.admin.ch/are/de/home/mobilitaet/grundlagen-und-daten/kosten-und-nutzen-des-verkehrs.html