Um Hilfe bitten ist ein Menschenrecht
Jeder Mensch hat das Recht um Hilfe zu bitten. Menschenrechte gelten für alle Menschen, nicht nur solche, die sich ausweisen können und die Abläufe für eine Bewilligung verstanden haben. Für viele Menschen in Not, ist so eine Einholung einer Bewilligung vor dem Betteln unmöglich. Die GRÜNEN und Jungen Grünen lehnen eine Bewilligungspflicht für das Betteln grundsätzlich ab. Diese Bewilligungspflicht trifft genau die Schwächsten, welche auf das Betteln angewiesen wären.
Die GRÜNEN/Jungen Grünen lehnen die Änderungen in der Sammelverordnung in der Vernehmlassung zur Präzisierung des Bettelverbots (Sammelverordnung) ab. Dieser Vorschlag des Regierungsrats bringt keine Lösung für die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Das EGMR hält fest: Das Betteln stellt für die betroffene Person die einzige Möglichkeit dar, um zu überleben. Die vorgeschlagene Änderung der Sammelverordnung führt dazu, dass neu eine Bewilligung für das Betteln vergeben werden kann.
Für Sans-Papiers besteht aber so weiterhin ein faktisches Bettelverbot. Die Frau, die vor dem EMGR geklagt hat, für die wäre faktisch auch heute noch ein «Bettelverbot» in Luzern in Kraft, da sie nicht in der Lage wäre, eine Bewilligung zu erhalten.
Es ist daher fraglich, ob diese neue Regelung menschenrechtskonform (Artikel 8 EMRK) ist. Daher lehnen die GRÜNEN und Jungen Grünen die vorgeschlagene Änderung der Sammelverordnung ab. Betteln muss ohne Bewilligung möglich sein. Jeder Mensch hat das Recht um Hilfe zu bitten.
Für Sans-Papiers gibt es auch viele Unterstützungsmöglichkeiten nicht, wie zum Beispiel die Überbrückungshilfe der Stadt und die Nothilfe. Daher sind genau diese Personen immer wieder in Notlagen. Bestimmte Formen des Bettelns (organisierte Kriminalität) sollten natürlich verboten werden können, aber nicht in der Form dieser Bewilligungspflicht.
Denn diese schliesst genau die Menschen aus, welche wirklich in Not sind und keine andere Lösung finden können. Dies weil sie, wie oben geschildert, durch alle bestehenden Nothilfemassnahmen fallen. Es braucht dazu einen integrierten Aktionsplan, in dem neben Anpassungen der Verordnung auch Begleitmassnahmen in den Bereichen Sozialpolitik, Nothilfe und Anti-Diskriminierung ergriffen werden.
Vernehmlassungsantwort GRÜNE/Junge Grüne Bettelverbot (Autorin: Kantonsrätin Laura Spring)