Vernehmlassung Änderungen im Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) und Gastgewerbegesetz (GaG)
Die GRÜNEN Luzern setzen auf regionale Vermarktung und faire Arbeitsbedingungen. Die GRÜNEN Luzern nehmen zur Vernehmlassung über die geplanten Änderungen im Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) sowie im Gastgewerbegesetz (GaG) differenziert Stellung. Wir anerkennen die Chancen für die regionale Landwirtschaft und Läden der Direktvermarktung.
Die geplante Ausnahme im § 1 Absatz 3b RLG erlaubt es Selbstbedienungsläden bis zu einer Fläche von 30 m², täglich bis 22 Uhr geöffnet zu haben. Die GRÜNEN Luzern stimmen dieser Regelung tendenziell zu, sehen aber Verbesserungspotenzial bei der Ausgestaltung:
Wir befürworten einen Fokus auf Läden der Direktvermarktung, die auch ausserhalb der Landwirtschaftszone stehen dürfen. Der primäre Zweck der Regelung soll die Förderung regionaler Produkte und der regionalen Wirtschaft sein. So können zukunftsweisende, nachhaltige Vertriebsformen gestärkt werden.
Gleichzeitig betonen wir mit Nachdruck: Das Arbeitsrecht darf keinesfalls verwässert werden. Die Umsetzung muss kontrollierbar bleiben – aber ohne unnötige Bürokratie, die kleine Anbieter überfordert.
Die GRÜNEN Luzern befürworten ausserdem die vorgeschlagene Lockerung der Sperrstunde vor hohen Feiertagen (§ 25 Abs. 3 GaG). Die heutige gesetzliche Regelung verhindert nach wie vor Veranstaltungen nach 00:30 Uhr – selbst an Tagen, an denen kein generelles Tanzverbot mehr existiert. Die Aufhebung dieses Verbots ist zeitgemäss und richtig.
Zudem stimmen wir der Ergänzung von § 14 RLG zu, welche die frühestmögliche Ladenöffnung auf 6 Uhr morgens festlegt.
Fazit: Wir GRÜNEN Luzern setzen uns ein für:
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die gezielte Förderung regionaler Direktvermarktung,
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den Schutz des Arbeitsrechts,
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pragmatische, nicht-bürokratische Kontrollen