Vernehmlassung zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2)
Als Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Landschaftsinitiative schafft RPG 2 wichtige Verbesserungen zum Schutz von Landschaft, Fruchtfolgeflächen und Natur vor weiterer Zersiedelung. Diese Fortschritte sind wichtig, um der zunehmenden Bebauung von Flächen ausserhalb der Bauzone Einhalt zu gebieten. Der Bauboom ausserhalb der Bauzone stellt Natur und Mensch vor ernsthafte Probleme: Verlust von Erholungsraum, Biodiversitätsverlust und Verschwinden von gutem Kulturland. Mittlerweile befinden sich fast 40 Prozent der bebauten Flächen ausserhalb der Bauzonen.
Wir GRÜNE danken der Regierung und der Verwaltung für die vorliegende kantonale Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2).
Es ist aus Sicht von uns GRÜNEN zentral, dass der Kanton Luzern die Ziele von RPG2 zum Schutz von Kulturland, Natur und Biodiversität umsetzt. Dabei ist klar, dass insbesondere das Stabilisierungsziel (nicht mehr als 2% Zunahme von versiegelten Flächen und Gebäuden ausserhalb der Bauzone) nicht ohne Weiteres zu erreichen sein wird und auch zahlreiche Zielkonflikte beinhaltet. Ein rein juristischer Nachvollzug der bundesrechtlichen Vorgaben durch die vorliegende Vorlage reicht aus Sicht von uns GRÜNEN darum nicht aus. Es braucht – wie dies vom Bund vorgegeben wird – ein Gesamtkonzept, in dem der Kanton Luzern aufzeigt, wie er das Stabilisierungsziel in Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteur:innen (Landwirtschaft, Gemeinden, Naturschutzverbände) umsetzen will. Die vorgeschlagenen Massnahmen in der aktuellen Vorlage scheinen nicht ausreichend.
Positiv zu bewerten ist, dass die Rolle des Kantons bei der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gestärkt wird. So kann der herausfordernde Vollzug verbessert und die Gemeinden unterstützt werden.
Ungenügend ist aus unserer Sicht die Finanzierung der vorgeschlagenen Abbruchprämie. Wie in der Vorlage aufgezeigt wird, reicht die Mehrwertabgabe nicht aus, um die Abbruchprämie zu finanzieren. Es braucht darum eine zusätzliche Finanzierung – beispielsweise durch eine Erhöhung der Mehrwertabgabe oder durch zusätzliche Staatsmittel.
Stellungnahme kantonale Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raum GRÜNE