Der Regierungsrat plant eine Änderung der Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden. Diese Verordnung regelt die Gebühren und den Ersatz von Auslagen der Gemeinden. Mit der geplanten Verordnungsanpassung sind Erhöhungen von Gebühren beabsichtigt. Mit ihrer Vernehmlassungsantwort fordern die GRÜNEN eine Differenzierung. Während beispielsweise bei den Baugebühren die GRÜNEN eine vollständigere Kostendeckung mit Gebühren unterstützen, lehnen wir eine solche im Sozialbereich ab. Wir fordern, dass die Gebühren insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen oder für Entscheide, die vor allem Menschen mit geringen Einkommen betreffen, möglichst tief angesetzt werden. Zudem fordern wir, dass Auskünfte und Stellungnahmen, sofern an deren Verfügbarmachung auch ein öffentliches Interesse besteht, in der Regel möglichst gebührenfrei erfolgen. Einer Anpassung der Gebühren an die Teuerung stimmen die GRÜNEN zu. Jedoch lehnen wir eine pauschale Anhebung von Mindestgebühren um 50 % oder mehr ab. Aus Sicht der GRÜNEN macht es nicht Sinn, den Gemeinden den Spielraum zu nehmen, entsprechende Gebühren etwa gleich hoch anzusetzen wie bisher.

Vernehmlassung Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden