Vernehmlassung: Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV) und Ausweitung der Spitalschulfinanzierung
Mit der ISV stellt die EDK den Kantonen ein Instrument zur Verfügung, das Regeln für den interkantonalen Lastenausgleich im Bereich Spitalschulen definiert. Der Kanton Luzern kann künftig seine Zahlungen für ausserkantonale Spitalschulen über die ISV abwickeln und für unsere Spitalschulen besteht Sicherheit, was den zahlungspflichtigen Kanton und den Umfang der Kostendeckung betrifft.
Antworten der GRÜNEN zur Vernehmlassung:
Sind Sie grundsätzlich mit einem Beitritt zur ISV und damit dem interkantonalen Lastenausgleich im Bereich der Spitalschulen einverstanden?
Ja
2. Sind Sie damit einverstanden, dass die bisherigen Grundlagen der Spitalschulfinanzierung im Bereich der Volksschulbildung – unabhängig eines Beitritt zur ISV – neu auf Gesetzesstufe verankert werden?
Ja
3.1 Sind Sie einverstanden mit der Ausweitung der Spitalschulfinanzierung auf den obligatorischen Schulbereich des Langzeitgymnasiums?
Ja
3.2 Sind Sie einverstanden, dass die Gemeinden während der obligatorischen Schulzeit des Langzeitgymnasiums über die Betriebskosten einen Beitrag an die Spitalschule leisten?
Ja
3.3.1 Sind Sie einverstanden mit der Ausweitung der Spitalschulfinanzierung auf das Obergymnasium?
Ja
3.3.2 auf die Fachmittelschulen gemäss § 8 BWG (mit Ausnahme der Berufsmaturitätsangebote nach Abschluss der obligatorischen Grundbildung)?
Ja
3.3.2 auf die kantonalen Brückenangebote gemäss § 13 Abs. 2 BWG?
Ja
3.3.4 Sind Sie mit der vorgeschlagenen Finanzierung der Spitalschulung auf Sekundarstufe II?
Ja
4. Haben Sie weitere Bemerkungen zu den vorliegenden Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf?
Wir fordern eine Aufnahme des Unterrichts auf Sekundarstufe II ab einem Aufenthalt von mindestens zwei Wochen, statt vier. Der Unterrichtsstoff auf dieser Stufe ist dicht und dies rechtfertigt eine kürzere Kadenzfrist als vorgeschlagen, gleich lang wie in der übrigen Spitalschule.