Gian Waldvogel
Der vorliegende Entwurf des Öffentlichkeitsprinzips öffnet für die Behörden Tür und Tor, um missliebige Gesuche willkürlich abzulehnen. Es ist der Versuch, die Kultur der Geheimniskrämerei im Kanton Luzern aufrecht zu erhalten
Gian Waldvogel, Kantonsrat, Mitglied SPK

Dank dem Öffentlichkeitsprinzip sollen in Zukunft grundsätzlich alle Informationen der öffentlichen Hand im Kanton Luzern für Dritte ohne Begründung zugänglich sein. Luzern ist dabei der letzte Kanton, welche diesen Schritt geht. «Wir GRÜNE begrüssen die überfällige Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. Es ist ein wichtiger Paradigmenwechsel hin zu einem zeitgemässen und transparenten Staatswesen. Das stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und seine Institutionen», sagt Gian Waldvogel, Kantonsrat und Mitglied der Staatspolitischen Kommission (SPK).

Der Luzerner Regierungsrat scheint die Chancen des Öffentlichkeitsprinzips nicht erkannt zu haben, sondern sieht entgegen der Erfahrung von Bund und anderen Kantonen vor allem Gefahren und administrativen Aufwand. Insbesondere folgende Aspekte des Gesetzesentwurfs sind unbefriedigend:

  • Staatsnahe Organisationen, Anstalten oder Private mit öffentlichem Auftrag sind ausgenommen vom Öffentlichkeitsprinzip. Zudem sind zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen vorgesehen, welche es Behörden erlaubt, Gesuche abzulehnen. So können sich Bevölkerung und Zivilgesellschaft kein umfassendes Bild des öffentlichen Handelns der Behörden im Kantons Luzern machen.
  • Für Gesuche können Gebühren verlangt werden. Die Gefahr ist gross, dass hier mit einer Zahlschranke der Zugang zu den Behördendaten erschwert oder gar verunmöglicht wird. Durch die Erhebung von Gebühren ist zudem der Zugang für Privatpersonen oder Organisationen mit wenig finanziellen Mitteln schwierig oder gar unmöglich – dies ist nicht im Sinne der Gleichbehandlung.
  • Alle Unterlagen, welche vor dem Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind, würden nicht dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt. Hierdurch hat das Gesetz auf Jahre hinaus eine beschränkte Wirkung.

«Der vorliegende Entwurf öffnet für die Behörden Tür und Tor, um missliebige Gesuche willkürlich abzulehnen. Es ist der Versuch, die Kultur der Geheimniskrämerei im Kanton Luzern aufrecht zu erhalten», bilanziert Kantonsrat Gian Waldvogel.

Wir GRÜNE fordern hingegen vom Kanton Luzern eine umfassende Transparenz, ganz nach dem kantonalen Leitsatz der Kantonsstrategie „Luzern steht für Offenheit“. Dazu gehört ein schlankes Gesetz mit klaren Zuständigkeiten für die Zugänglichkeit und möglichst keine Gebühren für den Bezug öffentlicher Dokumente.

Vollständige Stellungnahme: Vernehmlassung Einführung Öffentlichkeitsprinzip GRÜNE (PDF)