Zahlreiche Ausnahmen, welche Dokumente und Interessen im Dunkeln bleiben sollen; hohe Gebühren; ein kostspieliger Rechtsweg vor Gericht, falls man sich wehren will – die Hürden für die Transparenz in der Luzerner Verwaltung sind viel zu hoch.

Rahel Estermann
Die Vorlage in dieser Form ist eine vergebene Chance für unseren Kanton. Wir GRÜNE werden die Vorlage deshalb an die Regierung zurückweisen mit dem Auftrag, ein Öffentlichkeitsprinzip einzuführen, das diesen Namen verdient.
Rahel Estermann, Kantonsrätin GRÜNE Luzern

Die folgenden vier Punkte sollen mit der Rückweisung und einer Überarbeitung verbessert werden

  • klar definierte Regeln, wann schutzwürdige Interesse einer Veröffentlichung entgegenstehen;
  • kein Ausschluss ganzer Dokumenten-Kategorien;
  • Einführung eines Schlichtungsverfahrens;
  • finanzielle Hürden minimieren: Einsichtsgesuche ohne übermässigen Aufwand für die Verwaltung sowie die Anfechtung von Gesuchs-Ablehnungen müssen kostenlos sein.

Die GRÜNEN fordern das Öffentlichkeitsprinzip in Luzern schon seit 20 Jahren. Das Prinzip ist einfach: Alle Informationen einer Verwaltung, die nicht aufgrund schützenswerter Interessen geheim gehalten werden müssen, sind öffentlich zugänglich. Den Luzernerinnen und Luzernern steht zu, was sonst in der Schweiz dank dem Öffentlichkeitsprinzip schon überall Standard ist: Das Handeln und die Entscheide der Verwaltung sind transparent und nachvollziehbar, weil man sie bei Bedarf einsehen kann.

Der Grundsatzentscheid für das Öffentlichkeitsprinzip in Luzern ist deshalb ein Erfolg für die GRÜNEN. Längst ist aber die Freude der Ernüchterung gewichen: Durch zahlreiche Ausnahmebestimmungen und Gummi-Paragraphen schafft der Kanton mehr Konflikte und Unklarheiten, die aufwendig vor Kantonsgericht geklärt werden müssen. Kantonsrätin Rahel Estermann betont:

Rahel Estermann
Wir sind der letzte Kanton, welcher noch kein Öffentlichkeitsprinzip hat. Luzern bleibt mit diesem Gesetz ein Schlusslicht in Sachen Transparenz. Wir sind enttäuscht, dass Regierung und Verwaltung nach dem Angsthasenprinzip agieren. Dabei schafft die Einsicht in die Verwaltung Vertrauen, dass Regierung und Verwaltung für die Interessen der Menschen arbeiten.
Rahel Estermann, Kantonsrätin GRÜNE Luzern

Falls der Rückweisungsantrag abgelehnt wird, werden die GRÜNEN mittels Einzelanträgen das Gesetz zu verbessern versuchen. Falls auch diese abgelehnt werden, werden sie die Vorlage zum Öffentlichkeitsprinzip ablehnen.