Rückweisung nötig: Dieses Öffentlichkeitsprinzip verdient seinen Namen nicht
Die Fraktion der GRÜNEN beantragt heute, die Gesetzesvorlage zum Luzerner Öffentlichkeitsprinzip an die Regierung zurückzuweisen. In dieser Form hält das Öffentlichkeitsprinzip nicht, was es verspricht: Regierung und Verwaltung haben zahlreiche Hebel in der Hand, um ein unliebsames Gesuch auf Einsichtnahme abzulehnen. Die Luzerner Verwaltung bleibt so in vielen Teilen eine Dunkelkammer und der Kulturwandel hin zu einer modernen und transparenten Verwaltung bleibt toter Buchstabe.
Zahlreiche Ausnahmen, welche Dokumente und Interessen im Dunkeln bleiben sollen; hohe Gebühren; ein kostspieliger Rechtsweg vor Gericht, falls man sich wehren will – die Hürden für die Transparenz in der Luzerner Verwaltung sind viel zu hoch.
Die folgenden vier Punkte sollen mit der Rückweisung und einer Überarbeitung verbessert werden:
- klar definierte Regeln, wann schutzwürdige Interesse einer Veröffentlichung entgegenstehen;
- kein Ausschluss ganzer Dokumenten-Kategorien;
- Einführung eines Schlichtungsverfahrens;
- finanzielle Hürden minimieren: Einsichtsgesuche ohne übermässigen Aufwand für die Verwaltung sowie die Anfechtung von Gesuchs-Ablehnungen müssen kostenlos sein.
Die GRÜNEN fordern das Öffentlichkeitsprinzip in Luzern schon seit 20 Jahren. Das Prinzip ist einfach: Alle Informationen einer Verwaltung, die nicht aufgrund schützenswerter Interessen geheim gehalten werden müssen, sind öffentlich zugänglich. Den Luzernerinnen und Luzernern steht zu, was sonst in der Schweiz dank dem Öffentlichkeitsprinzip schon überall Standard ist: Das Handeln und die Entscheide der Verwaltung sind transparent und nachvollziehbar, weil man sie bei Bedarf einsehen kann.
Der Grundsatzentscheid für das Öffentlichkeitsprinzip in Luzern ist deshalb ein Erfolg für die GRÜNEN. Längst ist aber die Freude der Ernüchterung gewichen: Durch zahlreiche Ausnahmebestimmungen und Gummi-Paragraphen schafft der Kanton mehr Konflikte und Unklarheiten, die aufwendig vor Kantonsgericht geklärt werden müssen. Kantonsrätin Rahel Estermann betont:
Falls der Rückweisungsantrag abgelehnt wird, werden die GRÜNEN mittels Einzelanträgen das Gesetz zu verbessern versuchen. Falls auch diese abgelehnt werden, werden sie die Vorlage zum Öffentlichkeitsprinzip ablehnen.