Änderung kantonale Asylverordnung

Im Sinne der Definition der Armutsgrenze leben also alle Asylsuchenden die im Kanton Luzern Sozialhilfe erhalten in Armut. Damit lässt sich kein menschenwürdiges Leben bestreiten oder sich gut zu integrieren.
Die Vernehmlassungsantwort zur Änderung der kantonalen Asylverordnung von Laura Spring: