Vernehmlassungsantwort zur geplanten Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2027)
Mit einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2027) möchte der Regierungsrat verhindern, dass aufgrund einer allfälligen Erhöhung des Bundesanteils beim Verteilschlüssel für die Erträge aus der nationalen OECD-Ergänzungssteuer Finanzmittel vom Kanton an den Bund abfliessen. Aus Sicht der GRÜNEN reicht die blosse Möglichkeit von Anpassungen auf Ebene Bund als Grund zur Einführung der geplanten Änderung auf Ebene Kanton nicht aus. Die GRÜNEN vermissen in der Vernehmlassungsvorlage eine Auseinandersetzung mit der Frage, welchen Verteiler der Einnahmen zwischen Bund und Kanton der Regierungsrat nun anstrebt.
Die GRÜNEN sehen einen Widerspruch in den Ausführungen des Regierungsrats, wonach er den Kantonsanteil nur sichern möchte, und der Vorlage, die einen höheren Anspruch vorsieht, als gemäss 25 %-75 % Verteiler zwischen Bund und Kanton ursprünglich vorgesehen wurde. Falls eine solche Regelung eingeführt wird, fordern wir, dass diese nur bedingt für den Fall eingeführt wird, dass es nicht beim bestehenden geplanten Verteilschlüssel von 25 % und 75 % zwischen Bund und Kantonen für die Einnahmen aus der nationalen Ergänzungssteuer bleibt. Eine Erhöhung der Einnahmen für den Kanton über das hinaus, was mit dem bisher geplanten Verteilschlüssel von 25 % und 75 % zwischen Bund und Kanton vorgesehen ist, unterstützen wir nicht.
Wir fordern primär, dass sich der Kanton Luzern beim Bund und den anderen Kantonen dafür einsetzt, dass es beim ursprünglich abgemachten Verteilschlüssel von 25 % und 75 % zwischen Bund und Kantonen bezüglich der OECD-Mehreinnahmen bleibt. Es braucht eine Gesamtsicht auf die finanziellen Herausforderungen von Bund und Kantonen und eine Achtung des bereits beschlossenen Kompromisses.
Vernehmlassungsantwort zur geplanten Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2027)