AKK Gutachten zum Subventionsbezug vbl deckt auf
Über zwei Jahres liess der Regierungsrat verstreichen, bis er in der vbl-Affäre aktiv wurde. Und auch die Aufsichts- und Kontrollkommission AKK versäumte es, unverzüglich nach Bekanntwerden der Unregelmässigkeiten bei anderen öV-Dienstanbietern, Informationen einzufordern. Dies geht aus dem AKK-Gutachten hervor. Für die GRÜNEN sind die kantonalen Behörden ihren gesetzlichen Aufsichtspflichten nicht nachgekommen. Sie überlegen sich die Einforderung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission PUK. Weiter sind sie erstaunt, dass der Regierungsrat die Stadt aus dem Verkehrsverbund ausschliessen will, trotz anderer Empfehlung des Gutachtens.
In ihrer Medienmitteilung behauptet die Aufsichts- und Kontrollkommission AKK das Gutachten der PCG-(Public Corporate Governance) stelle der Gesetzgebung des Kantons Luzern ein gutes Zeugnis aus; sie sei modern und weise einen im schweizerischen Vergleich hohen Standard auf. Auch seien die einzelnen kantonalen Aufsichtsgremien ihren gesetzlichen Aufsichtspflichten nachgekommen und nirgends läge ein offensichtliches Fehlverhalten vor. Und auch der Regierungsrat sieht sich bestätigt, dass der Kanton über eine gute Public Corporate Governance mit wirkungsvollen und zielführenden Instrumenten verfüge.
Mindestens drei Punkte des Gutachtens widersprechen der Einschätzung der AKK, beziehungsweise der Regierung.
1. Der Regierungsrat erhielt bereits im Sommer 2018 (Ziffer 94) Kenntnis, dass der VVL auch von der vbl Informationen zur Subventionsabrechnung verlangte. Ein Jahr später hatte die vbl immer noch nichts geliefert. Erst nach zwei Jahren forderte die Regierung vom VVL seine Forderungen mit Vehemenz durchzusetzen. Und erst dann schaltete er die Finanzkontrolle ein. Damit kam die Regierung ihrer Aufsichtsaufgabe ungenügend nach.
2. Das Gutachten beschränkt sich darauf, die Aufsichtstätigkeit der AKK erst ab dem Jahr 2020 zu beurteilen (Ziffer 50). Für die GRÜNEN ist unverständlich, wieso der Gutachter die Arbeit der AKK nicht bereits ab Mitte 2018 beurteilte, da in der vorhergehenden Legislatur die Unregelmässigkeiten bereits intern bei vbl, VVL und Regierungsrat bekannt waren. Auch hier sehen die GRÜNEN ungeklärte Fragen: Wieso wurde die AKK nicht fristgerecht informiert? Wieso hat sie nicht selbst Informationen eingefordert nach Bekanntwerden von Unregelmässigkeiten in den Subventionsabrechnungen bei andern öV-Anbietern. Wie geht die AKK mit Befangenheit um? In der letzten Legislatur präsidierte eine Person die AKK, die in die Affäre involviert ist. Auch für die aktuelle AKK, in ihrer politischen und personellen Zusammensetzung, ist eine unabhängige Überprüfung herausfordernd. Für die GRÜNEN sind dies Fragen der Governance, die vom Kantonsrat geklärt werden müssen. Die GRÜNEN erwägen deshalb die Einforderung einer PUK.
3. Erstaunt sind die GRÜNEN auch, dass der Regierungsrat sich durch das Gutachten bestärkt fühlt, aber in einem wesentlichen Punkt nicht der Feststellung des Gutachtens folgt, in dem die Stadt (Alleinaktionär der vbl) als Mitglied aus dem Verbundsrat ausschliesse will. Die GRÜNEN erachten es als wenig zweckdienlich, dass der Kanton auch in diesem Bereich auf einen Konfrontationskurs mit der Stadt geht, welche die zentrale öV-Drehschreibe darstellt und auch die zweitgrösste Bestellerin der Transport-Dienstleistungen ist.