Medienmitteilung: Gegenvorschlag Wohnrauminitiative
Ein mutloser Gegenvorschlag der die Bedingungen für Mieterinnen und Mieter sogar verschlechtert. Der Vernehmlassungsentwurf des Regierungsrats sieht planungsrechtliche Massnahmen vor, die zwar den Wohnbau erleichtern können, im Bezug auf die Realisierung von preisgünstigem Wohnraum aber zu wenig verbindlich sind. Die planungsrechtliche Anpassung und der Neubau von Wohnungen dauert lange und ohne verbindliche Leitplanken werden in der Regel überwiegend teure Neubauwohnungen realisiert, die dem Ziel von mehr preisgünstigem Wohnraum nicht helfen.
Mit der geplanten Abschaffung des Gesetzes über die Erhaltung von Wohnraum (GEW) verliert der Kanton Luzern zudem das einzige Instrument, mit dem sich die Bevölkerung gegen mietsteigernde Rendite-Projekte wehren kann. Positiv bewerten die Grünen die geplanten Darlehen im Umfang von jährlich 5 Millionen, die für preisgünstigen Wohnraum, realisiert durch gemeinnützige Wohnbauträger, gesprochen werden können. Das Problem für Wohnbaugenossenschaften ist aber die fehlenden Grundstücke zu zahlbaren Preisen, hier müsste der Gegenvorschlag entsprechende Massnahmen benennen.
Die Grünen werden den vorgelegten Vernehmlassungsentwurf vertieft und kritisch prüfen und weitere dringend nötige Anpassungen eingeben.