Dass die Luzerner Kantonalbank ihr Eigenkapital mit der Entscheidungskompetenz der Generalversammlung um 500 Mio. erhöhen will und damit das Risiko für den Kanton als Geber einer Staatsgarantie reduziert, begrüssen wir.
Kritisch jedoch sehen wir die Höhe der Beteiligung in der Höhe von rund 300 Mio.

Mit der geplanten Beteiligung von 300 Mio strebt der Kanton eine Beibehaltung der aktuellen Beteiligung von 61.5 % an, die gesetzliche Mindestbeteiligung beträgt aber 51%, es besteht also durchaus Handlungsspielraum für eine geringere Aufstockung des Aktienkapitals.

Mit der Erhöhung steigt die Nettoschuld des Kantons wieder auf über 250 Mio. (gut 50 Mio. werden aus dem Finanzvermögen genommen). Damit wird der Spielraum für wichtige Investitionen in die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zur Erreichung der Klimaziele wiederum stark eingeschränkt. Nachhaltiger wäre eine niedrigere Beteilung bzw. eine moderaterer Aufstockung des Aktienskaptials entsprechend der gesetzlichen Mindestbeteiligung und dafür die Reservierung des Betrages zugunsten eines Klimafonds.

Damit werden die für das Stimmrecht relevanten Mehrheitsverhältnisse nicht tangiert. Die damit verbundene Reduktion der Dividendenausschüttung durch die LUKB an den Kanton sind verkraftbar, insbesondere auch, da die Dividendenausschüttung pro Aktie in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Mit einer konsequenten Umsetzung der Klimaziele spart der Kanton nachhaltig an den ‘klimabedingten Reparaturkosten’ und sichert so die Lebensgrundlage unserer Gesellschaft, die Hauptaufgabe der politischen Institutionen.