In den vergangenen Diskussionen um die Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern wie auch in der aktuellen Debatte um die Entwicklung des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) wird immer wieder beschrieben, dass die Grundversorgung im gesamten Kanton durch die drei Standorte Luzern, Wolhusen und Sursee für die Bevölkerung gewährleistete werde.

Die Eignerstrategie, welche im Rahmen der Überführung des LUKS als öffentlich-rechtliche Organisation in eine Aktiengesellschaft erstellt wurde, beschreibt unter den «unternehmerischen Zielen»: «Sie (gemeint ist die LUKS AG) stellt in den Bereichen Akutmedizin und teilweise Rehabilitation den wesentlichen Teil der stationären Grundversorgung der Luzerner Bevölkerung sicher». Und: «An den Standorten Sursee und Wolhusen wird je eine stationäre Grundversorgung angeboten».

Mit der Eignerstrategie wurden der Erhalt der drei Standorte gefestigt, um eben die Grundversorgung für die Luzerner Bevölkerung zu sichern.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Faktenblatt erstellt, das als Grundlage dient, «um die bestehenden und sich abzeichnenden Probleme in der Grundversorgung anzugehen».

Zu einer funktionierenden Grundversorgung (im Sinne einer Spitalversorgung) durch das LUKS gehören auch weitere Leistungspartner wie private Sanitätsdienste und die Luftrettung.

Damit der Eigner, der Besteller der Grundversorgung ist und damit auch der Zahler der bestellten Leistungen, im Rahmen der Aufgaben- und Finanzplanung die Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich bestellen kann, ist die Definition der Grundversorgung in Bezug auf die drei Standorte notwendig.

Die flächendeckende Grundversorgung über drei Standorte oder zentralisiert zu gewährleisten, steht im Spannungsfeld der Wirtschaftlichkeit, darf aber auf keinen Fall auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung der Luzerner Landschaft erfolgen.

Aufgrund der einleitenden Worte bitten wir die Regierung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen.

  1. Definition Grundversorgung:
    1. Wie definiert die Regierung den Begriff der Grundversorgung?
    2. An welchen Kriterien ist die Gewährleistung einer wirksamen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Grundversorgung zu überprüfen?
  2. Leistungen der Grundversorgung:
    Welche Leistungen (Rettung/Zuweisung, Diagnose, Notfallbehandlung, reguläre, geplante Behandlungen, Behandlung von Komplikationen und so weiter, Intensivmedizin) gehören aus Sicht der Regierung zur Grundversorgung?
  3. Leistungen der Grundversorgung an den drei Standorten:
    1. Welche Leistungen, wie unter Frage zwei beantwortet, sollen im Rahmen der Grundversorgung am Standort Luzern angeboten werden?
    2. Welche Leistungen, wie unter Frage zwei beantwortet, sollen im Rahmen der Grundversorgung am Standort Sursee angeboten werden?
    3. Welche Leistungen, wie unter Frage zwei beantwortet, sollen im Rahmen der Grundversorgung am Standort Wolhusen angeboten werden?
  4. Rettung über die Strasse und über die Luft:
    1. In welcher Zeit (vom Alarmeingang bis zum Eintreffen) müssen die Rettungsdienste am Ereignisort sein?
    2. Wo (Standorte) im Kanton Luzern sieht die Regierung Rettungsdienste (Strasse) vor?
    3. Wo (Standorte) im Kanton Luzern sieht die Regierung Rettungsdienste (Luft) vor?
    4. Wer koordiniert die Rettungsdienste im Sinne von «next best»?
  5. Die drei Standorte in den nächsten 10 beziehungsweise 30 Jahren:
    1. Welche Entwicklung des Standortes Luzern prognostiziert die Regierung in Bezug auf die Grundversorgung in den nächsten 10 beziehungsweise 30 Jahren?
    2. Welche Entwicklung des Standortes Sursee prognostiziert die Regierung in Bezug auf die Grundversorgung in den nächsten 10 beziehungsweise 30 Jahren?
    3. Welche Entwicklung des Standortes Wolhusen prognostiziert die Regierung in Bezug auf die Grundversorgung in den nächsten 10 beziehungsweise 30 Jahren?