Am 29. November 2020 haben die Genfer Bürgerinnen und Bürger klar Ja dazu gesagt, dass rund 1200 Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen, politische Rechte erhalten.

Somit ist Genf der erste der 26 Kantone in der Schweiz, in dem Personen unabhängig von ihrer geistigen oder psychischen Behinderung abstimmen und wählen dürfen. Dazu gehört auch das passive Wahlrecht: Im Kanton Genf sind also auch Menschen mit Behinderungen in öffentliche Ämter auf Gemeinde- und Kantonsebene wählbar.

Mit dem klaren Verdikt ist Genf auch der einzige Schweizer Kanton, der das internationale Behindertenrecht respektiert. Denn der aktuelle Ausschluss sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene verstösst gegen die Uno-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der die Schweiz 2014 beitrat. Der für die Umsetzung der Konvention zuständige Uno-Ausschuss, dem mit dem Basler Staatsrechtsprofessor Markus Schefer auch ein Vertreter aus der Schweiz angehört, duldet keine Einschränkungen der politischen Rechte.

Zu diesem Thema haben wir einige Fragen:

  1. Welche Art von Beistandschaften gibt es, wie sind sie charakterisiert und wie viele Menschen (Erwachsene, Kinder) sind im Kanton Luzern unter den jeweiligen Beistandschaften eingeteilt? Wie viele Menschen in den jeweiligen Beistandschaften haben keine politischen Rechte?
  2. Wie viele Menschen mit umfassender Beistandschaft haben politische Rechte?
  3. Gibt es Menschen in nicht umfassender Beistandschaft, die keine politischen Rechte haben? Wie viele Menschen sind das und was sind die Gründe?
  4. Wer entscheidet über die jeweilige Einteilung in die Stufen der Beistandschaft und bei wem können die Betroffenen Beschwerde einlegen, um Änderungen zu erwirken?
  5. Wie viele Gesuche für den Rückerhalt der politischen Rechte wurden im Kanton Luzern in den letzten fünf Jahren gestellt und wie viele wurden positiv entschieden?
  6. Hat der Regierungsrat das Thema als Revisionsthema für die Luzerner Verfassung auf seiner Agenda? Gibt es bereits einen Zeitplan und wie sieht dieser aus, um eine Anpassung der politischen Rechte für Menschen mit Behinderungen in der Verfassung vorzunehmen? Wenn nicht, welches sind die Gründe dafür?
  7. Hat der Bund bereits beim Kanton interveniert und die Umsetzung der Uno-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingefordert? Welchen Austausch gibt es unter den kantonalen Regierungen zu diesem Thema?