Der Durchgangsbahnhof Luzern (DBL) ist in vieler Hinsicht ein Jahrhundertprojekt, welches einen Quantensprung in der Luzerner Mobilitätspolitik darstellt: Mit der viergleisigen Durchmesserlinie wird die Infrastruktur des Knotens Luzern effizient ergänzt. Damit sind neue, zusätzliche und schnellere Verbindungen möglich. So sollen Luzern und Zürich ab 2040 viermal pro Stunde miteinander verbunden sein, die Luzerner S-Bahn soll ausgebaut werden und Züge zwischen Basel und Mailand eine halbe Stunde schneller sein via Durchgangsbahnhof Luzern anstatt via Zürich.

2022 wollen die SBB das Vorprojekt zum Durchgangsbahnhof vorlegen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass auch der Kanton Luzern seine Hausaufgaben in Bezug auf den Durchgangsbahnhof macht und seine Vorstellungen kommuniziert.

Vor diesem Hintergrund stellen sich die folgenden Fragen:

  1. Welche Chancen sieht der Regierungsrat mit der Umsetzung des Durchgangsbahnhofs für die Mobilitätsabwicklung im Kanton Luzern?
  2. Das Zentralschweizer Komitee Durchgangsbahnhof stellt fünf konkrete Forderungen zum Durchgangsbahnhof. Forderung 4 lautet: «Das öV-Angebot in der Zentralschweiz wird bis zum Durchgangsbahnhof Luzern im Rahmen der Möglichkeiten aufwärtskompatibel ausgebaut, damit die steigende Nachfrage bewältigt werden kann». Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass für diese erhöhte Nachfrage das Angebot bis zur Erstellung des DBL kontinuierlich verbessert werden kann?
  3. Welche Massnahmen sind dazu vorgesehen?
  4. Sind zusätzliche Mittel für den Infrastrukturausbau und den Betrieb eingeplant?
  5. Welche Auswirkung haben diese auf das Verkehrssystem?
  6. Was unternimmt der Regierungsrat, damit der Durchgangsbahnhof in der nationalen Konkurrenz mit den anderen Projekten reüssiert?
  7. Wie gewährleistet der Regierungsrat, dass der Durchgangsbahnhof in der Beurteilung der Nachhaltigkeitsindikatoren für Bahninfrastrukturprojekte (NIBA) gut abschneidet?