Der Regierungsrat wird aufgefordert:

  1. zur Förderung der lokalen, dezentralen und klimaschonenden Stromversorgung die Bildung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) zu begünstigen, zu fördern, sich an solchen zu beteiligen und, wo angezeigt, selber solche zu initiieren,
  2. dort, wo bei eigenen Stromproduktionsanlagen keine ZEV möglich sind oder trotz ZEV Überschüsse produziert werden, den produzierten Strom mit einem über das Herkunftsnachweissystem ausgestellten Herkunftsnachweis (HKN) in den Handel zu bringen.

Begründung:
Mit der Annahme der Energiestrategie 2050 hat das Schweizer Stimmvolk das Energiegesetz (EnG) mit erweiterten Möglichkeiten für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gutgeheissen (58 % Ja-Anteil im Kanton Luzern).

Mit der Gründung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch können stromproduzierende Anlagen (z. B. Photovoltaikanlagen) schneller amortisiert, Dritten der Zugang zu ökologischer Energieversorgung erleichtert und die Dimensionierung der Anlagen auf die Ausschöpfung des vollen Produktionspotenzials hin optimiert werden.

Der Kanton Luzern kann als Immobilienbesitzer und/oder Energieproduzent (z. B. PV-Anlagen auf Schulanlagen) im Rahmen eines ZEV die eigenen Investitionen und Energiekosten optimieren. Die Förderung von ZEV begünstigt die in § 4 Absatz 2 des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) festgelegte Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien am Gesamtenergiebedarf des Kantons Luzern.

Mittels Herkunftsnachweisen und deren Handel werden Möglichkeiten geschaffen, dass Konsumenten ihre Energieversorgung in eigener Verantwortung ökologisch ausrichten können. Dies beschleunigt die Energiewende und steigert die lokale Wertschöpfung.