Per 1. Januar 2022 ist eine Neuausrichtung des Verbundrates bezüglich Organisation und Zusammensetzung geplant. Auch wenn die Parteien des Kantons Luzern nicht zur Kurzvernehmlassung eingeladen wurden, wollen die Grünen/Jungen Grünen eine Stellungnahme zur geplanten Neuausrichtung des Verbundrates/Änderung der Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV) einreichen. Eine erfolg- und wirkungsreiche Angebotsplanung des öV und damit die Frage der Organisation und Zusammensetzung des Verbundrates ist von grosser Bedeutung für die Grünen/Jungen Grünen, weswegen wir an dieser Stelle an der Vernehmlassung teilnehmen.

Zur Ausgangslage:
Die geplante Neuausrichtung des Verbundrates ist vor allem aus Governance-Überlegungen bezüglich des bekannten Subventionsskandals der VBL entstanden. Wir erachten die diesbezüglich vorgeschlagenen Änderungen aufgrund dessen als eine etwas vorschnelle Reaktion, welche nicht verhältnismässig ist. Auf jeden Fall dürfen solche Skandale nicht mehr vorkommen und es ist Handlungsbedarf angezeigt, aber es gibt verhältnismässigere Mittel, um die Vorkommnisse rund um die strategischen Führungsorgane in Zukunft zu verhindern.

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Zur Unabhängigkeitsklausel (§2 Abs. 3):
Der Aspekt der Unabhängigkeit der Mitglieder des Verbundrates ist für die Grünen/Jungen Grünen ein wichtiges Anliegen. Wir erachten aber die in der Verordnung vorgesehene Unvereinbarkeits-Klausel als nicht verhältnismässig. Wir erkennen die schwierige Doppelrolle der Stadt Luzern hinsichtlich der PCG sowohl als Mitglied des Verbundrates als auch als Einzelaktionärin der VBL. Trotzdem erachten wir es aber nicht als sinnvoll, dass die Möglichkeit besteht, die Stadt Luzern könnte als grösste Gemeinde des Kantons, grösste Nettozahlerin nach dem Kanton und als zentraler Knotenpunkt durch Änderung von §2 der betroffenen Verordnung nicht mehr Mitglied des Verbundrates sein. Dies widerspricht dem Grundsatz des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr, dass die Gemeinden ausgewogen vertreten sein müssen. Unserer Meinung nach genügt es, wenn die Frage der Unabhängigkeit mit geeigneten Ausstandsregeln sichergestellt wird. Die Gemeinden müssen aus diesem Grund von den vorgeschlagenen Ausschlusskriterien ausgenommen werden. Gleichwohl dürfen Gemeinden nicht mit privaten Besitzern von Transportfirmen verglichen werden, da sowohl der Zweck als auch die Mitsprache (vgl. Einschränkungen durch Eignerstrategie etc.) dieser nicht vergleichbar sind.Auch wenn diese Variante bedeuten könnte, dass ein Mitglied der Luzerner Exekutive häufiger in den Ausstand treten müsste, wäre diese Person gleichwohl informiert über die Sachlage, was wünschenswert wäre. Zusammenfassend ergeben die Erläuterungen auf S. 7 zur geplanten neuen Verordnung, dass es bei der Frage der Unvereinbarkeit um die Abwägung der politischen Relevanz der Einsitznahme der Stadt Luzern und die möglichst weitgehende Einhaltung der PCG-Kriterien geht. Hier müssen wir die Verhältnismässigkeit walten lassen und einsehen, dass mildere Mittel (vgl. Beispiel des Verkehrsverbundes Zürich) möglich sind und somit eine strenge Unvereinbarkeitsklausel, wie vorgehsehen, nicht notwendig ist.

Zur personellen Besetzung des Verbundrates (§2 Abs. 1 und 2 Verbundrat):
Der politische Miteinbezug aller relevanten Parteien im Verbundrat ist bedeutend für uns Grüne/Junge Grüne. Für das Funktionieren des öffentlichen Verkehrs im Kanton Luzern resp. in dessen Agglomeration ist es entscheidend, dass die betroffenen Gemeinden im Verbundrat miteinbezogen sind (vgl. als Beispiel oben zur Stadt Luzern). Der Verweis, dass die Gemeinden ausgewogen im Verbundrat vertreten sein müssen, ist für uns ein Zeichen, dass das Gremium eben doch politisch sein muss. Nur durch eine Kombination von politischen und fachlichen Vertreterinnen und Vertretern können die Anforderungen des Verbundrates auch zusammenhängend gedeckt werden. Der zusätzliche Miteinbezug von fachlichen Expertinnen und Experten können wir teilweise nachvollziehen, da Fragen rund um die technische Entwicklung immer komplexer und anspruchsvoller werden. Die Aufbereitung der fachlichen Fragestellungen durch eine entsprechend organisierte Geschäftsstelle hat sich bis anhin gut bewährt. Ein reines Fachgremium widerspricht dem Zweck des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (§10 öVG) und kommt für uns in der vorgeschlagenen Form nicht in Frage.

Zur Amtsdauer (§2 Abs. 4):
Die Amtszeit der Mitglieder des Verbundrates soll neu von vier auf zwei Jahre reduziert werden, da eine längere Amtsdauer abschreckend auf externe Fachpersonen erscheinen könnte. Die Grünen/Jungen Grünen erachten eine Amtsdauer von vier Jahren als sinnvoll, vor allem hinsichtlich der Kontinuität innerhalb des Verbundrates. Die Möglichkeit von ständigen Wechseln scheint bezüglich einer funktionierenden Zusammenarbeit des Verbundrates weder sinnvoll noch effizient.

Fazit:
Die GRÜNEN/Jungen Grünen lehnen die Änderungen zur Neuausrichtung des Verbundrates aus den oben genannten Gründen ab. Die Änderungen führen klar zu einer Schwächung der Vertretung der Gemeinden, als auch zu einem möglichen Ausschluss der Stadt Luzern aus dem Verbundrat. Zudem stehen wir der Ausgestaltung des Verbundrates Richtung fachlichem Gremium skeptisch gegenüber, da die Gemeinden gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr ausgewogen vertreten sein müssen.