Wie steht es um die Verhandlungen zum Gesamtarbeitsvertrag für das Luzerner Gesundheitspersonal?
Das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie werden am 1. Juli 2021 in eine Aktiengesellschaft überführt. Für die über 6’000 Mitarbeitenden ist vorgesehen ein Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln und dem Personal in einer Ur-Abstimmung vorzulegen, das hat der Kantonsrat entschieden. Kantonsrat Hannes Koch möchte vom Regierungsrat Antworten zum Stand der Verhandlungen, die diesen Sommer abgeschlossen sein sollen.
Am 1. Juli werden das Luzerner Kantonsspital (LUKS) und die Luzerner Psychiatrie (lups) rechtskräftig in die neue Rechtsform der Aktiengesellschaft überführt. Betroffen sind über 6’000 Mitarbeitende. Diesem Entscheid ging eine intensive Beratung im Kantonsrat voraus, aus dem verschiedene Bedingungen resultierten. Der Kantonsrat verlangt von den beiden Organisationen, welche zusammen wohl die grössten Arbeitgeber des Kantons sind, dass die Sozialpartner einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) aushandeln.
«Ein Gesamtarbeitsvertrag dieser Grössenordnung und Tragweite ist für den Kanton Luzern einmalig. Es ist wichtig, dass gute Anstellungsbedingungen im Interesse aller Mitarbeitenden und in Anbetracht des Fachkräftemangels daraus resultieren», sagt Kantonsrat Hannes Koch, Mitglieder der Kommission Gesundheit, Arbeit und Soziale Sicherheit (GASK) namens der Fraktion GRÜNE/Junge Grüne.
Die Verhandlungen der Sozialpartner für GAV sind noch im Gange. Kantonsrat Koch möchte von der Regierung wissen, wie der Stand der Verhandlungen ist, wie die weiteren Schritte sind und ob die grössten Arbeitgeber mit den Arbeitnehmerverbänden eine Einigung finden, so dass das Personal die geplante Ur-Abstimmung und damit ihre Haltung zur Anstellung äussern kann.
Vorstoss Hannes Koch (externer Link)