Der Regierungsrat wird beauftragt, die durch die öffentliche Hand im Kanton Luzern verursachten Treibhausgasemissionen bis spätestens im Jahr 2030 auf netto null zu senken. Davon betroffen sind insbesondere die direkten und indirekten Emissionen aller Institutionen, Unternehmen, Verwaltungseinheiten, Gebäude, Liegenschaften, Fahrzeuge sowie kurz- und langfristigen Geldanlagen, die sich mehrheitlich oder zu 100 Prozent im Besitz des Kantons oder einer kantonseigenen Organisation befinden. Bei Organisationen mit Minderheitsbeteiligung sowie bei Leistungserbringern des Kantons ergreift der Regierungsrat im Rahmen seiner Möglichkeiten Massnahmen zur massiven Reduktion des CO2-Ausstosses.

Begründung:
Im Jahr 2019 beschlossen wir als Kantonsrat den symbolischen «Klimanotstand» und das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Im Entwurf des Planungsberichtes Klima und Energie ist an zahlreichen Stellen von der Vorbildfunktion des Kantons als Besitzer von Gebäuden und Unternehmen oder als Dienstleistungserbringer die Rede. Die wichtige Rolle der öffentlichen Hand gilt es gleich doppelt zu unterstreichen: Einerseits sind die eigenen Anstrengungen der öffentlichen Hand ein Gradmesser dafür, ob auch die Privatwirtschaft und Konsument*innen die Klimaziele erreichen können. Hier kann der Kanton Luzern vorangehen und aufzeigen: «Es geht!». In Anbetracht dessen, dass jeder dritte Franken in der Schweiz von der öffentlichen Hand ausgegeben wird, geht das Verhalten des Kantons aber weit über die symbolische Vorbildrolle hinaus und trägt einen substantiellen Teil zur Erreichung des Klimaziels bei.

Damit der Kanton seiner Vorbildrolle und seiner Verantwortung als wichtiger Player der Luzerner Gesamtwirtschaft gerecht wird, ist ein quantitatives Ziel notwendig. Darum sollen die Treibhausgasemissionen, die der Kanton Luzern direkt beeinflussen kann, bereits bis 2030 auf netto null reduziert werden. So kann der Kanton ein klares Zeichen setzen, dass eine ambitionierte Klimapolitik möglich ist. Dies soll sowohl für die Verwaltung als auch für sämtliche Gebäude, Liegenschaften, Fahrzeuge und Geldanlagen im Besitz des Kantons oder von kantonseigenen Betrieben gelten. Da der Kanton als Eigner oder Mehrheitsbesitzer auch auf zahlreiche Institutionen und Unternehmen über die Eignerstrategie Einfluss nehmen kann, soll das Ziel auch hier gelten.

Wie der Regierungsrat im Planungsbericht Klima und Energie selber sagt, liegen sowohl direkte als auch indirekte Treibhausgasemissionen im Einflussbereich des Kantons. Darum sollen auch indirekte Emissionen betrachtet werden, zumal diese eine Mehrheit aller Emissionen ausmachen. Ein Augenmerk gilt hier der öffentlichen Beschaffung sowie den Materialien beim Bau.

Das Beispiel der Stadt Zürich, die ebenfalls ein ambitionierteres Reduktionsziel für die städtische Verwaltung, sowohl für direkte wie auch für indirekte Emissionen, beschlossen hat, zeigt, dass das Anliegen durchaus umsetzbar ist.