Postulat über Gleichberechtigung auch im Luzerner Steuerwesen umsetzen
Rahel Estermann und Mitunterzeichnende fordern den Regierungsrat mit einem Postulat auf, das Prinzip des Ehemanns als «Person 1» im Luzerner Steuerwesen abzuschaffen.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, das Prinzip des Ehemanns als «Person 1» im Luzerner Steuerwesen abzuschaffen. Dies betrifft das Steuerformular, weitere Prozesse des Steuerwesens sowie diverse Luzerner Steuerstatistiken.
Begründung:
Unzählige Luzernerinnen und Luzerner ärgern sich jedes Jahr: Die Steuererklärung für verheiratete Paare legt eindeutig fest: Der Ehemann ist «Erstgenannter/Person 1», die Ehefrau die «Zweitgenannte/Person 2». Diese unverrückbare Standardeinstellung ist das Resultat der historischen Rollenverteilung von Mann und Frau in der Ehe. Zum Glück ist diese heute grösstenteils überwunden und Frau und Mann sind in der Ehe gesetzlich gleichberechtigt.
In der Steuerveranlagung, auf dem Steuerformular, in weiteren Prozessen des Steuerwesens und in den Steuerstatistiken wird dies aber nicht abgebildet. Während die gemeinsame Steuerveranlagung von Eheleuten vom Bund geregelt ist hier könnte die Individualbesteuerung Abhilfe schaffen, für welche soeben eine Initiative lanciert wurde, der aber noch viele Jahre politischer Prozess bevorsteht , obliegt es dem Kanton, das Steuerformular und die Prozesse des Steuerwesens zu gestalten (§ 124 Steuergesetz) und die Steuerstatistiken auszuweisen (Lustat).
Der Kanton Luzern soll die Gleichberechtigung auch hier angehen und das Steuerformular, seine Prozesse im Steuerwesen (beispielsweise das Auszahlungskonto) und seine Steuerstatistiken gleichberechtigt ausgestalten. So sollen die Ehepaare beispielsweise selbst wählen können, wer die erstgenannte und die zweitgenannte Person darstellt.
Der Kanton soll zudem prüfen, ob es weitere Formulare gibt, in denen bei verheirateten Paaren standardmässig und ohne Änderungsmöglichkeit der Ehemann zuerst genannt wird. Sollte dies der Fall sein, gilt es auch diese Formulare anzupassen.
Auch wenn diese Veränderungen nur ein sehr kleiner Schritt zu einer gleichberechtigten Beziehung von Mann und Frau darstellen, so kommt der Anpassung doch ein symbolischer Wert mit hoher Wirkung zu.