Gemäss Botschaft B 62 vom 5. Februar 2021 erachtet der Regierungsrat eine generelle Senkung der Schwelle von 40 Prozent Umsatzrückgang für nicht geboten. In Ausnahmefällen will er jedoch auch Unternehmen mit einem tieferen Umsatzrückgang unterstützen.

Zitat Regierungsrat: «In begründeten Fällen und bei Bedarf soll jedoch auf besondere Verhältnisse Rücksicht genommen werden können und die harte Schwelle flexibilisiert werden. Für die Beurteilung solcher Gesuche, die ausserhalb der eigentlichen Härtefallmassnahmen abgewickelt werden, ist unser Rat zuständig.»

Ein solches Vorgehen ist im Sinn der Postulant*innnen. Die Rahmenbedingungen sollen für diese Gesuche flexibel gestaltet werden, solange sie den Erhalt der Unternehmung und deren Arbeitsplätze sichern. Die flexiblen Kriterien, die zu einer Unterstützung führen, müssen jedoch transparent offengelegt werden.

Um die Transparenz über diese bewilligten Gesuche aufrecht zu erhalten, wird der Regierungsrat beauftragt, nach Abschluss der Härtefallmassnahmen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Unternehmen aufgrund welcher Kriterien ausserhalb der eigentlichen Härtefallregelungen (wie zum Beispiel eine tiefere Umsatzrückgangsschwelle) auf Gesuch hin im Rahmen der Härtefallmassnahmen unterstützt wurden.