Postulat über die vollständige Erstattung für Selbständigerwerbende mit Berechtigung auf Erwerbsersatz beziehungsweise Ausfallentschädigung
Jonas Heeb und Mitunterzeichnende fordern den Regierungsrat mit einem Postulat auf, die nötigen Schritte einzuleiten, damit der Erwerbsersatz respektive die Ausfallentschädigung für Selbständigerwerbende, deren Einkommen weniger als 4’000 Franken pro Monat beträgt, zu 100 statt zu 80 Prozent erstattet wird.
Der Regierungsrat wird zur Prüfung zum Einleiten der nötigen Schritte aufgefordert, damit der Erwerbsersatz respektive die Ausfallentschädigung für Selbständigerwerbende (mit entsprechendem Anspruch auf genannte Leistungen), deren Einkommen weniger als 4’000 Franken pro Monat beträgt, zu 100 statt zu 80 Prozent erstattet wird.
Begründung:
Für einige Selbständigerwerbende war die finanzielle Situation bereits vor der Pandemie prekär. Mit den geltenden Massnahmen hat sich die Lage für viele noch weiter verschlimmert. Da sie teilweise ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, sind sie auf Erwerbsersatz angewiesen. Während der erstattete Anteil von 80 Prozent für viele Leute genügend Unterstützung ist, gibt es viele, welche die fehlenden 20 Prozent zu spüren bekommen. Je nach Lebensverhältnis der betroffenen Person kann dieser fehlende Betrag einiges für die Deckung der Lebenshaltungskosten ausmachen. Deshalb sollen Selbständigerwerbende mit einem Einkommen, das weniger als 4’000 Franken im Monat beträgt, 100 Prozent des ausgefallenen Lohns erstattet bekommen.
Von Kulturschaffenden über selbständige Gastronom*innen bis zu Taxifahrer*innen: eine ganze Breite an Branchen ist davon betroffen. Diese Massnahme hat deshalb für alle Bereiche zu gelten. Es spielt keine Rolle, in welchem Sektor man arbeitet, die Deckung der Lebenshaltungskosten soll in jedem Fall sichergestellt sein.
Solange die Massnahmen für die Eindämmung der Pandemie notwendig sind, ist sicherzustellen, dass Selbständigerwerbende, die dadurch ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, angemessen entschädigt werden. Ab einem gewissen Einkommen stellt die Differenz von 20 Prozent gegenüber dem üblichen Einkommen einen erheblichen Unterschied für die Bewältigung des Alltags dar. Stecken Leute ohnehin schon in finanziellen Schwierigkeiten, so sollen diese durch die Anordnungen nicht noch vergrössert werden.