Der Regierungsrat wird beauftragt, in proaktiver Zusammenarbeit mit dem Stadtrat der Stadt Luzern für das Kantonsgericht einen alternativen, gemeinsamen und gut erreichbaren Standort anstelle der an der Pfistergasse und am Kasernenplatz geplanten Gerichtsmeile zu erarbeiten.

Begründung:
Am 28. Januar 2021 gab der Regierungsrat seine Pläne für den Standort des neuen Luzerner Museums und der Gerichtsmeile bekannt. Das Museum soll ins Zeughaus Musegg einziehen, während die Gerichte in den heutigen Museumsgebäuden untergebracht werden sollen. Dieses Vorhaben stiess schnell von mehreren Seiten auf Kritik. Parteien, Interessenverbände sowie auch Einzelpersonen sorgten für eine lebhafte mediale Debatte rund um diese Rochade. Bald darauf meldete sich auch der Luzerner Stadtrat zu Wort, der den Wegzug der Museen als bedauernswert kommentierte. Ausserdem sei die Stadt Luzern überraschenderweise kaum in das Vorhaben der kantonalen Regierung involviert gewesen.1 Im Rahmen der Sitzung des Grossen Stadtrates vom 4. Februar 2021 wurde die Interpellation «Macht es Sinn, die Gerichte an der Pfistergasse anzusiedeln?» von Mario Stübi (SP) diskutiert.2 Die Antwort des Stadtrates zeigte auf, dass es für den Einzug der Gerichte am vorgesehenen Standort eine Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Luzern benötigt. Im Zuge der Diskussion dieser Interpellation war unschwer herauszuhören, dass diese BZO-Änderung einen schweren Stand haben wird.

Auf die Nachfrage nach einem Plan B der Luzerner Regierung, falls das Vorhaben scheitern sollte, konnte lediglich auf den Plan A verwiesen werden, obwohl die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass dieser nicht verwirklicht werden kann. Der Regierungsrat geht mit diesem Vorgehen das Risiko ein, dass der gesamte Prozess nochmals um Jahre zurückgeworfen wird, wenn die geplante Rochade nicht klappt. Selbst wenn die Änderung der BZO im Grossen Stadtrat erfolgreich wäre, zeigt die Vergangenheit, dass die Stadtluzerner Bevölkerung für das Thema eines Gerichtsstandortes in umstrittenen Gebäuden sensibilisiert ist: 2014 wurden die Pläne des Regierungsrates, die Gerichte im Gebäude der Zentral- und Hochschulbibliothek beim Vögeligärtli einzuquartieren, mittels Volksinitiative versenkt. Es ist zu verhindern, dass sich solch ein Debakel wiederholt. Daher soll der Regierungsrat aktiv werden und sich nach einem anderen Standort für die Gerichte umschauen, dies in enger Zusammenarbeit mit dem Luzerner Stadtrat. Die Bildungskommission des Grossen Stadtrates Luzern reichte am 26. März 2021 ein dringliches Postulat ein mit der Aufforderung, bezüglich dieser Rochade auf den Regierungsrat zuzugehen.3 Das Postulat wurde von Mitgliedern aller Parteien unterschrieben. Seitens der Stadt wird für ein gemeinsames Vorgehen also bereits Hand geboten.

Der Anspruch auf ein gemeinsames, funktionstaugliches und gut erreichbares Gerichtsgebäude ist für den Postulanten unbestritten. Da aber die Museen dafür an einen wesentlich weniger attraktiven Standort ausweichen müssten (schlechtere Erreichbarkeit, weniger Museumsfläche, höhere Mietzinse, hohe Investitionskosten), erweist sich der Standort Pfistergasse-Kasernenplatz aufgrund des zu erwartenden Widerstandes als ungeeignet.

1 https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/kantonale-museen-die-stadtluzerner-bevoelkerung-koennte-den-umzugplatzen-lassen-ld.2093107
2 https://www.stadtluzern.ch/_docn/2836183/Antwort_auf_die_Interpellation_418.pdf
3 https://www.stadtluzern.ch/politbusiness/1191554