Dringliche Anfrage über die umstrittene E-ID-Abstimmung und ihre Konsequenzen für den Kanton Luzern
Estermann Rahel und Mitunterzeichnende erfragen mit einer Dringlichen Anfrage die Haltung des Regierungsrates zur Abstimmung über das E-ID-Gesetz und welche Strategie dieser verfolgt, sollte die Bevölkerung das Gesetz an der Urne ablehnen.
Ein elektronischer Identitätsnachweis ist die Grundlage für viele online abzuwickelnde Dienstleistungen des Staates und der Wirtschaft. Auch für den Kanton Luzern ist es von grosser Bedeutung, dass möglichst bald eine E-ID zur Verfügung steht.
Am Sonntag, 7. März 2021, stimmt die Schweizer Bevölkerung über das E-ID-Gesetz ab, nachdem vor rund einem Jahr das Referendum dagegen zustande kam getragen von einer breiten Bürger*innen-Bewegung. Auf nationaler Ebene haben sich drei der grossen sechs Parteien gegen das Gesetz positioniert (SP, Grüne, GLP), auf kantonaler Ebene gab es bereits eine CVP-Sektion (Genf), welche ein Nein beschloss. Auch stellen sich mit Waadt und Zug zwei Kantone offen gegen das E-ID-Gesetz. Es ist möglich, dass es bei dieser umstrittenen Vorlage zu einem engen Abstimmungsresultat kommt.
Uns interessiert deshalb, wie der Regierungsrat zum in der Abstimmungsvorlage vorliegenden Gesetz steht und welche Strategie er verfolgt, sollte die Bevölkerung das Gesetz an der Urne ablehnen.
- Welche Anforderungen an eine staatlich anerkannte E-ID, die für Dienstleistungen unseres Kantons benötigt wird, ergeben sich
- aus der in Arbeit befindlichen Digitalstrategie des Kantons
- kantonalen Regelungen über E-Government
- kantonalen Regelungen über den Datenschutz
- kantonalen Grundsätzen über die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Rahmen von Public-Private-Partnerships?
- allfälligen weiteren relevanten Vorgaben unseres Kantons?
- Wird die E-ID für die Bevölkerung für gewisse kantonale Dienstleistungen zur Pflicht oder bleibt stets eine Möglichkeit, alle Dienstleistungen auch auf dem «analogen Weg» zu beziehen? Hat eine Verweigerung der E-ID Konsequenzen und wenn ja, welche?
- Für welche Online-Dienstleistungen plant der Kanton sich auf eine E-ID abzustützen? Welche Auswirkungen erwartet der Kanton für diese Projekte, sollte die Bevölkerung das E-ID-Gesetz an der Urne ablehnen?
- In der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben sich 18 Kantone für das vorliegende E-ID-Gesetz ausgesprochen, 8 dagegen. Wie ist die Position des Kantons Luzern? Aus welchen Gründen befürwortet er das Gesetz oder lehnt es ab?
- Wie steht der Kanton Luzern dazu, dass eine zentrale staatliche Aufgabe die Herausgabe einer staatlich anerkannten Identität gemäss dem Gesetz privaten Anbieterinnen als «Identity Provider» überlassen wird? Wieso teilt er die diesbezüglich geäusserten Vorbehalte der Kantone Zug und Waadt (nicht)?
- Unbestritten ist, dass es möglichst bald eine E-ID braucht. Sollte in der Abstimmung ein Nein resultieren, ist unklar, wie schnell eine neue nationale Lösung zustande kommt. Hat der Kanton Luzern bereits eine Strategie für diesen Fall? Plant er eine Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, welche bereits eigene E-ID-Lösungen haben oder anstreben (Schaffhausen, Zug)?