Vor circa einer Woche wurde im Kanton Zürich ein Grundeinkommen für die von den Corona-Massnahmen betroffenen Kulturschaffenden angekündigt. Dabei geht es um 3840 Franken im Monat, die Kulturschaffende als Ausfallentschädigung erhalten können.

Nun handelte die Luzerner Zeitung dieses Thema in einem Artikel in der Ausgabe vom 21. Januar 2021 ebenfalls ab. Viele Kulturschaffende kämen derzeit schlecht über die Runden. Wann die Aufnahme der künstlerischen Tätigkeiten wieder möglich ist, weiss niemand. Im Artikel der Luzerner Zeitung war zu lesen, dass der Luzerner Regierungsrat diesem Zürcher Modell wenig abgewinnen kann.

In diesem Zusammenhang stellen sich uns folgende Fragen:

  1. In der Luzerner Zeitung begründet der Luzerner Kulturbeauftragte Stefan Sägesser die Ablehnung dieses Modells unter anderem damit, dass bereits alternative Möglichkeiten für Kulturschaffende vorhanden sind. Wie ist aktuell der Stand bei den verschiedenen Massnahmen für Kulturschaffende? Sind diese ausreichend?
  2. Weiter ist von einer ungleichen Bevorzugung gegenüber anderen Branchen die Rede. Wäre demnach ein stärker ausgebautes Modell, welches andere, stark betroffene Branchen ebenfalls angemessen berücksichtigt, denkbar?
  3. Falls ja (Frage 2): Wie müsste ein solches Modell konkret aussehen und ausgestaltet sein? Welche Faktoren müssten zusätzlich zu der in Frage 2 erwähnten Berücksichtigung anderer Branchen vorhanden sein?
  4. Welche Branchen müssten nach Ansicht des Regierungsrates konkret mitberücksichtigt werden? Sprich, wer ist in Luzern aktuell am stärksten von den Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie betroffen?
  5. Falls nein (Frage 2): Wie werden zurzeit Einzelschicksale aufgefangen, die bei den momentan angewandten Massnahmen (in jeglichen Branchen) durch die Maschen fallen? Gibt es diesbezüglich entsprechende Instrumente?

Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen.