Für alle Covid-19-Härtefallregelungen des Bundes gilt die Bestimmung, dass der Eintrag der unterstützungsberechtigten Unternehmen in das Handelsregister vor dem 1. März 2020 erfolgt sein muss. Damit will der Bund verhindern, dass Unternehmen in der Absicht gegründet werden, um ungerechtfertigterweise an die Auszahlung von Härtefallgeldern zu gelangen. Dies dürfte aber kaum möglich sein, da bei einer Prüfung der einzureichenden Unterlagen eine Betrugsabsicht sofort auffallen würde.

Zahlreiche Unternehmensgründungen erfolgten aber auch im Kanton Luzern nach dem 1. März 2020, was an sich ein sehr positives Zeichen für die Risikobereitschaft und den Glauben an eine sich rasch wieder erholende Wirtschaftslage ist. Insbesondere die Aufhebung des Lockdowns im vergangenen Sommer liess eine begründete Hoffnung zu, dass die Covid-19-Krise zeitnah überwunden sein wird. Nach dem erneuten Lockdown jedoch, der bis heute anhält, kamen viele dieser neu gegründeten Unternehmen völlig unverschuldet in äusserst prekäre finanzielle Schwierigkeiten, ohne jedoch ein Anrecht auf die vom Bund gesprochenen Härtefallgelder zu haben.

Auf die vergangene Session hin reichte der Erstunterzeichnende dieser Anfrage ein Postulat ein mit der Aufforderung an den Regierungsrat, er solle für diese betroffenen Unternehmen eine Lösung ausarbeiten, damit diese gleichberechtigt wie die übrigen Unternehmen unterstützt werden können. Nach einer Erklärung des Finanzdirektors und Regierungspräsidenten Reto Wyss, er werde über den aus den Lotteriegeldern gespiesenen Härtefallfonds für Unternehmen, die nicht von den vom Bund gesprochenen Geldern profitieren können, eine Lösung zeitnah ausarbeiten und kommunizieren, bedankte sich der Postulant beim Regierungspräsidenten und zog das Postulat zurück.

Bis dato jedoch scheint der Regierungsrat keine Lösung ausgearbeitet zu haben.

Deshalb stellen sich folgende Fragen:

  1. Wenn der Regierungsrat eine Lösung ausgearbeitet hat, wie ist diese ausgestaltet?
  2. Wo und in welcher Form hat er dies kommuniziert?
  3. Wenn der Regierungsrat keine Lösung ausgearbeitet hat, warum hat er dies versäumt?
  4. Wenn die Regierung bis dato keine Lösung ausgearbeitet hat, ist sie bereit, dies zeitnah nachzuholen und die Lösung der Öffentlichkeit zu präsentieren?