Lichtverschmutzung eindämmen für Mensch und Natur
Die Qualität nächtlicher Dunkelheit ist bis anhin kein Element der kantonalen Gesetzgebung. Auch der kantonale Richtplan thematisiert die Lichtverschmutzung und den Erhalt dunkler Landschaften weder in den Raumordnungspolitischen Zielsetzungen noch unter dem Kapitel Landschaft. Es ist höchste Zeit, dass die künstliche Aufhellung des Nachthimmels und die störende Auswirkung von Licht auf Mensch und Natur, durch den Einbezug in die raumplanerischen Prozesse, reduziert werden.
Satellitenbilder zeigen, dass die nächtliche Beleuchtung in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Das Mittelland der Schweiz, zu welchem auch der Kanton Luzern gehört als bevölkerungsreiches Gebiet strahlt besonders hell, auch über den Kanton hinaus. Die künstliche Aufhellung des Nachthimmels wird zunehmend als Umweltbelastung wahrgenommen. Nach Angaben des Bundesamts für Umwelt beträgt der Anteil der Fläche mit Nachtdunkelheit nicht einmal mehr einen Fünftel der Schweiz.
Es handelt sich um eine anerkannte Form von Umweltverschmutzung wie etwa Luft- oder Gewässerverschmutzung. Die Auswirkungen von Lichtverschmutzung für Menschen, Tiere und Pflanzen sind vielfältig. Für Mensch und Natur bestimmt die Tages- und Nachtlänge den Beginn und das Ende von Ruheperioden, das Wachstum und die Resistenz.
Lichtarme Landschaften haben nicht nur einen besonderen Naturwert und machen den Sternenhimmel sichtbarer. Sie haben auch einen kulturellen Wert. Sie können Teil des historischen Charakters einer Landschaft sein. Für die Natur (und letztlich auch für den Mensch) ist es dringend notwendig, dass der Kanton Luzern Landschaften mit nächtlicher Dunkelheit in Wert setzt und die Instrumente für deren Erhalt und Förderung anpasst. Das fordert Kantonsrätin Monique Frey in einem Vorstoss namens der Fraktion GRÜNE / Junge Grüne.