Gian Waldvogel
Der Planungsbericht zeigt faktenbasiert die Vorteile von Tempo 30 und trägt so zu einer Versachlichung der emotional geführten Debatte bei
Gian Waldvogel, Kantonsrat

Die dargestellten juristischen und verkehrswissenschaftlichen Fakten zu Tempo 30 auf vielbefahrenen Strassen innerorts sind aus grüner Sicht wertvoll: «Der Planungsbericht zeigt faktenbasiert die Vorteile von Tempo 30 und trägt so zu einer Versachlichung der emotional geführten Debatte bei.», sagt Kantonsrat Gian Waldvogel.

Der Planungsbericht zeigt, dass Tempo 30 zur Reduktion von Schwerverletzen und Verkehrstoten und von Unfällen generell führt. So sinkt die Wahrscheinlichkeit für tödliche Unfälle bei Tempo 30 für Fussgänger*innen im Vergleich zu Tempo 50 um fast 70 Prozent. Gleichzeitig ist eine gesundheitlich bedeutende Reduktion der Lärmbelastung feststellbar.

Heute sind rund 70’000 Anwohner*innen an Kantonsstrassen von übermässigem Lärm betroffen. Nicht zuletzt steigert die reduzierte Höchstgeschwindigkeit die Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität in Ortszentren. Vorteile haben auch Autofahrer*innen: sie profitieren von einem flüssigeren Verkehr zu, während die Reisezeiten im Raum Luzern gegenüber Tempo 50 kaum zunehmen.

Ausserdem zeigt die Regierung im Planungsbericht auf, dass sie juristisch in bestimmten Fällen verpflichtet ist, Tempo 30 einzuführen. Beispielsweise bei Sicherheitsdefiziten oder übermässiger Lärmbelastung durch den Strassenverkehr[1].

Gian Waldvogel
Die Luzerner Regierung zeigt im Planungsbericht: Tempo 30 ist innerorts die beste Lösung, um Verkehrstote und Schwerverletzte zu verhindern, den Verkehrslärm zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Wir GRÜNE fordern, dass er nun danach handelt und Tempo 30 aktiv angeht – gemeinsam mit den Gemeinden.
Gian Waldvogel, Kantonsrat

Drei Kernforderungen der GRÜNEN

Während die faktenbasierte Analyse die GRÜNEN Kanton Luzern überzeugt, fehlt eine konsequente Umsetzungsstrategie. «Der Kanton steht trotz Pflichten und grossen Vorteilen bei der Einführung von Tempo 30 innerorts weiter auf der Bremse.», so Gian Waldvogel. Die GRÜNEN stellen an den Planungsbericht daher drei Kernforderungen:

  • Erstens sind die Hürden für Gesuche der Gemeinden zu senken. Der Kriterienkatalog für die Beurteilung der Tempo-30-Gesuche muss faktenbasiert sein. Kriterien wie die lokale oder regionale Akzeptanz oder das Geschwindigkeitsregime auf Zufahrten sind keine fachlich zulässigen Kriterien für die Beurteilung eines Gesuchs.
  • Zweitens reicht es nicht, auf Gesuche von Gemeinden zu warten. Der Kanton steht bei Lärm oder Sicherheitsdefiziten gemäss Bundesgericht in der Pflicht Tempo 30 einzuführen. Die Regierung führt dies im Planungsbericht selbst aus. «Wir GRÜNE fordern, dass der Kanton von sich aus Tempo 30 anordnet, wo er juristisch sowieso keine Alternative hat.», sagt Gian Waldvogel.
  • Drittens müssen Gesuche von Gemeinden für Tempo 30 in einer bestimmten Frist beantwortet werden. Diese Fristen müssen im Planungsbericht definiert werden – sonst verschwinden die Gesuche wie bisher in der Schublade: «Der Kanton zögert heute die Entscheide zu Gesuchen für Tempo 30 teilweise Jahre oder im Fall von Malters fast Jahrzehnte hinaus – das ist Arbeitsverweigerung.», sagt Gian Waldvogel.

Kantonsrat Gian Waldvogel zieht folgendes Fazit: «Die Luzerner Regierung zeigt im Planungsbericht: Tempo 30 ist innerorts die beste Lösung, um Verkehrstote und Schwerverletzte zu verhindern, den Verkehrslärm zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Wir GRÜNE fordern, dass er nun danach handelt und Tempo 30 aktiv angeht – gemeinsam mit den Gemeinden.»

Die vollständige Stellungnahme GRÜNE Vernehmlassung Tempo 30 innerorts

[1] Planungsbericht Tempo 30, Seite 2: «Der für die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit zuständigen Behörde kommt einen gewissen Ermessensspielraum zu. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann das Ermessen der zuständigen Behörde etwa bei Sicherheitsdefiziten oder übermässiger Lärmbelastung auf (fast) Null schrumpfen, so dass geradezu eine Pflicht zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit besteht.»